Legionellenbefall in Trinkwasseranlagen
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt im Rahmen von öffentlichen und gewerblichen Trinkwasser-Großanlagen mit einer vernebelnden Entnahmestelle, eine routinemäßige Untersuchung des Trinkwassers vor.
Werden im Rahmen dieser orientierenden Untersuchung Legionellen
festgestellt, so wird das Gesundheitsamt den Eigentümer auffordern Maßnahmen zur Verringerung der Kontamination durch Legionellen, wie z.B. die Erstellung einer Gefährdungsanalyse, zu veranlassen.
Als Sachverständiger für Gefährdungsanalysen unterstütze ich Sie bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen gerne.

Erstellung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasseranlagen
Das Erstellen einer sogenannten Gefährdungsanalyse (Gfa) wird seitens des Gesundheitsamtes gefordert und soll Schwachstellen in der Hausinstallation, welche für die Kontamination durch Legionellen verantwortlich sind, benennen.
Einfach gesagt: Die Trinkwasseranlage wird auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik untersucht.
Hierbei ist es mir wichtig, dass der Kunde, Installateur sowie das Gesundheitsamt die technischen Beschreibungen versteht und die Gfa als Arbeitsunterlage verwenden kann.

Prävention zur Vermeidung einer Legionellenkontamination und Erhaltung der Trinkwasserhygiene
Wurde eine Trinkwasseranlage positiv auf Legionellen getestet, beginnt für den Hauseigentümer eine Kostenaufwendige und seinem Mietern gegenüber belastende Situation.
Durch eine Besichtigung der Trinkwasseranlage kann auf technische Schwachstellen hingewiesen werden, welche das Risiko einer Kontamination durch Legionellen deutlich verringern und die geforderte Trinkwassergüte sicherstellen.

Festlegung von Probeentnahmestellen
Um eine aussagekräftige und repräsentative Trinkwasserprobe entnehmen zu können ist die Festlegung der Probeentnahmestellen entscheidend. Häufig sind im Bereich von Bestandsgebäuden keine technischen Zeichnungen der Trinkwasseranlage vorhanden, so dass die Festlegung der Probeentnahmestellen durch Erfahrungen und durch die örtlichen Gegebenheiten bestimmt werden muss.
Diese Festlegung der Probeentnahmestellen ist oft sehr individuell und muss den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.